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 Vorwort zu den Spielregeln

Die Spielregeln sind recht umfangreich, dies muss euch aber nicht unbedingt abschrecken. Es mag so aussehen als ob bei unseren Spielen alles und jedes beschränkt wurde, und das man dewegen keinen Spaß mehr haben kann.

Die meisten Regeln allerdings sind schlicht und einfach Hausverstand. Wir glauben nicht das ihr wirklich jemanden verletzen wollt oder das ihr eure extremen politischen Meinungen bei uns unbedingt kundtun wollt, aber es muss einfach gesagt werden damit es später keine Missverständnisse gibt.

Unterm Spiel fällt garnicht auf das es so viele Regeln gibt, da sie ein normaler Mensch sie sowiso einhält.

Teilnahmebedingungen/Spielregeln

Jeder Spieler verpflichtet sich folgende Grundregeln einzuhalten. Somit werden Spaß und Freude am Spiel/Sport Softair gewährleistet.

1) Auftreten vor und nach dem Spiel
Das erscheinen zum Spiel in Tarnkleidung in nicht erwünscht! Das Umziehen findet erst am Areal des Spiels statt. Weiters ist das offene Tragen der Waffen vor, nach und während dem Spiel außerhalb des Spielareals verboten!

2) Tragen einer Schutzbrille
Jeder Spieler ist verpflichtet während des gesamten Spieles eine geeignete Schutzbrille zu tragen. Außerdem empfiehlt die DOG-DIVISION das Tragen einer schützenden Kopfbedeckung um Verletzungen im Bereich der Ohren bzw. des Hinterkopfes zu vermeiden. Die Schutzbrille muss einen Beschusstest aus (max. 450 fps aus 2m Entfernung) bestehen.

3) Schussverbot
Schüsse auf den Kopf bzw. auf den Halsbereich sind generell verboten! Weiters sind Schüsse auf nicht am Spiel teilnehmende Personen, Tiere und Personen ohne geeignete Schutzbrille verboten!

4) Politik
Die DOG-DIVISION distanziert sich offiziell von jeglicher politischen Richtung und Fraktion! Es ist allen Spielern strengstens untersagt politisches Material zu Veranstaltungen mitzunehmen bzw. dort zu verteilen! Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die DOG-DIVISION jegliche Art politischer Propaganda die nicht dem Schweizerischen Gesetzen entspricht ausnahmslos zur Anzeige bringen wird.

5) Gesetzliche Bestimmungen
Die DOG-DIVISION weist auf folgende Rechtslage hin: Manuelle Luftdruckwaffen sind jedem der das 16. Lebensjahr vollendet hat frei erhältlich. Für elektrische Waffen oder Gasdruckwaffen gilt dies erst ab dem 18. Lebensjahr. Da es aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich ist dies zu kontrollieren, obliegt die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der genannten Gesetze jedem Spieler einzeln.


6) Waffen

Erlaubt sind alle Softair Waffen. Als Softair Waffen gelten alle Replikaktionen von echten Waffen, welche 5,5, 6 und 8mm Kunststoffkugeln mittels Luft- oder Gasdruck verschießen können. Darunter fallen auch die laut geltenden Schweizerischen Recht legalen elektrischen Softair Waffen (AEGs), welche den Luftdruck über einen Elektromotor erzeugen und über automatisches Dauerfeuer verfügen.
Nicht als Softair Waffen gelten und somit nicht zugelassen sind sämtliche Waffen größeren und kleineren Kalibers, sowie Farbmarkierer (Gotcha), Schreckschusswaffen und echte Waffen.
Die Waffen sind gesichert und mit entferntem Akkus und Magazinen zu transportieren. Zur Sicherheit sollte man außerdem (wenn vorhanden) die rote Laufkappe überstülpen.

7) Munition
Es ist generell Plastikmunition des Kalibers 6 (BBs) zu verwenden. Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist gestattet, sofern sie den oben genannten Forderungen entspricht. Sollte von einem anderen Verein während des Spiels Munition verwendet werden, die nicht den Bedingungen der DOG-DIVISION entspricht, ist das Spiel abzubrechen und erst bei einer Angleichung der Munition auf unseren Vorschriften wieder aufzunehmen. Metall BBs, Keramik BBs (bzw. Verbindungen mit genannten Materialien) sowie Knallmunition sind strengstens verboten!

8) Zusatzausrüstung
Jegliche Art von Zusatzausrüstung welche in der Schweiz nicht verboten ist (Zielfernrohre, Laserpointer, Tracer, Taschenlampen, Nachtsichtgeräte, u.ä.) ist generell erlaubt. Die entsprechende Ausrüstung ist den Organisatoren aber vor dem Spiel zur Kenntnis zu bringen. Die Organisatoren sind berechtigt einzelne Gegenstände zu verbieten wenn durch diese eine Gefährdung der Sicherheit der Spieler zu erwarten ist. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und ähnlichem ist grundsätzlich - außer auf Erlaubnis des Vorstandes - strengstens untersagt. Rauchbomben dürfen mit Genehmigung des Vereins (diese Gegenstände müssen der DOG-DIVISION Vorstand vorgezeigt werden) in einzelnen Spielen eingesetzt werden.

9) Kleidung
Generell ist es jedem Spieler freigestellt wie er sich kleiden möchte. Die DOG-DIVISION empfiehlt jedem Spieler Tarnkleider, langärmlige T-Shirts bzw. Pullover, lange Hosen sowie feste hohe Schuhe (z.B.: Bergschuhe, Bundesheerstiefel, ...) zu tragen um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Das Tragen von Uniformen, Tarngewändern u.ä. ist gestattet solange die entsprechende Kleidung nicht dem Schweizerischen Gesetzen widerspricht.

10) Trefferregelung/Fair Play
Ein Treffer bedeutet grundsätzlich das Ausscheiden. Wenn man getroffen ist, gibt man dies laut zu erkennen (Ruf: „HIT!“ oder "OUT"; engl. für: getroffen) und begibt sich mit erhobenen Händen zur neutralen Zone. Querschläger sowie Waffentreffer müssen nicht als Treffer gewertet werden. Ausnahmen von dieser Trefferregelung werden jeweils zu Beginn eines Spiels besprochen und bekannt gegeben. Sollte dies nicht erfolgen, gilt selbstverständlich diese Regelung.
Die Spieler sind verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen fair zu spielen und Treffer anzuerkennen und Anweisungen des Referees zu folgen.

11) Neutrale Zone/Spielfeld
Neutrale Zone: In diesen Arealen werden während den Spiels Taschen, Rucksäcke und sonstiges Material deponiert. Wer getroffen ist, kommt hierher zurück. Hier darf die Schutzbrille abgenommen werden. In den neutralen Zonen darf nicht geschossen werden, die Waffe ist gesichert aufzubewahren. Der Lauf muss vor Betreten der neutralen Zonen geleert werden.
Spielfeld: In diesem Areal findet das eigentliche Spiel statt. Es wird vor Spielbeginn bekannt gegeben und allenfalls markiert. Diese Zone darf während des Spiels nicht verlassen werden (Ausnahme: Neutrale Zone)!

12) Drogen und Alkohol:
Der DOGDIVISION`s- Vorstand hat beschlossen Alkohol und illegale Drogen aller Art vor und während dem Spiel vollständig zu verbieten. Bei Zuwiderhandlung wird der betroffene Spieler vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen. Rauchen ist ausschließlich in den Pausen sowie in der neutralen Zone erlaubt. Gesetzliche Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

13) Haftung
Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle Risiko der Veranstaltung trägt! Weder der Verein noch andere Mitspieler können für Verletzungen oder Beschädigungen belangt werden, es sei denn selbige entstanden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Spieler nimmt weiters zur Kenntnis, dass er für jegliche Beschädigung des Geländes oder der auf dem Gelände deponierten Ausrüstung haftbar gemacht werden kann.

13) Kostenbeitrag:
Pro Spieltag zahlt jedes Nichtmitglied einen Unkostenbeitrag, der im Vorhinein vom Vorstand festgelegt wird in die Vereinskassa. Der Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder kann differieren.

14) Ausschluß aus Veranstaltungen
Die Organisatoren sind berechtigt jeden Spieler der gegen die oben genannten Regeln verstößt unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen. Der entrichtete Veranstaltungsbeitrag wird in diesem Fall einbehalten.
Alle anderen rechtlichen Konsequenzen eines Regelverstoßes bleiben von diesem Ausschluß unberührt!